Mit Entscheidung vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch ein hoher Verwaltungsaufwand es nicht rechtfertigt, bei der Bewertung von Grundstücken auf alte, den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung tragende, Bewertungskriterien abzustellen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis spätestens 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen, die den geänderten Entwicklungen Rechnung trägt. Die alten Regelungen dürfen maximal noch bis zum 31.12.218 angewandt werden.

Hiervon nicht erfasst sind Grundstücke im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebieten (so festgehalten in Z. 1, 2. HS des Tenors).

 

Wie bekannt, ist bei Überlassung eines betrieblichen PKWs zur privaten Nutzung der Nutzungsvorteil der Einkommens-/Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen. Dabei wird der Nutzungswert entweder pauschal oder nach der sogenannten 1 %-Regelung oder individuell unter Zugrundelegung der Gesamtkosten des PKW (sogenannte Fahrtenbuchmethode) ermittelt.

 

1. Ist der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nach Werktagen bemessen, muss dieser in Arbeitstage umgerechnet werden, wenn die Arbeitszeit für den Arbeitnehmer nicht auf alle Werktage einer Woche verteilt ist.

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