Seit dem 01.01.2015 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn i.H.v. 8,50 € zu zahlen. Bisher herrschte Unklarheit darüber, ob Leistungen des Arbeitgebers in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen auf den Mindestlohn anzurechnen sind.

Wer Besuch hat, oder in einer Wohngemeinschaft lebt, kennt die Situation: Die Gäste oder die Mitbewohner möchten gern das vorhandene WLAN nutzen.

Was passiert aber, wenn der Besuch oder die Mitbewohner dann illegale Uploads vornehmen?

Vorsicht nach dem Weihnachtsmarktbesuch. Allerdings kann schon ein einziges Glas Glühwein für einen Autofahrer zu viel sein: Eine Frau von ca. 60 Kg hat nach dem Genuss eines Bechers Glühwein rund 0,5 Promille Alkohol im Blut, ein ca. 80 Kg schwerer Mann 0,35 Promille. Hier ist Vorsicht geboten!