Hiermit dürfen wir darüber informieren, dass wir unser Angebot an das Studierendenwerk Thüringen zur Rechtsberatung aller in Jena studierenden Studenten und Studentinnen der Friedrich-Schiller-Universität mit sofortiger Wirkung zurückgenommen haben. Insoweit bitten wir alle Studenten/Studentinnen von entsprechenden Anfragen Abstand zu nehmen.

Wir werden zeitnah informieren, wie hinsichtlich der Beratung der laufenden Angelegenheiten sowie der Beratung von Studenten in Gera verblieben wird.

 

 

Die Bundesregierung hat den sogenannten Kinderbonus beschlossen. Danach werden im September und im Oktober 2020 in zwei Raten von je 150,00 € zusätzlich zum Kindergeld gewährt. Dieser Bonus wird nicht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht, sind allerdings von diesem Bonus ausgeschlossen.

 

Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut.

Neben den schon angesprochenen Finanzhilfen stellt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung vielfältige andere Möglichkeiten zur Unterstützung von Mittelständlern und Selbstständigen zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr zu Steuererleichterungen und dem Erlass des Gesetzesur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.

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