Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine beinhalten bereits ein Ablaufdatum. Die davor ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Um diesen zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine zu entzerren, gilt nun ein zeitlicher Stufenplan für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre.

 

Der sogenannte Dieselabgasskandal ist bereits seit dem Jahr 2015 bekannt und in den Medien immer wieder präsent. Betroffen sind Käufer von Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 mit Euro 5 und 6 Zulassung, gegebenenfalls auch mit Euro 4 Zulassung, in die eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde.

 

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2018 (3 C 9.17) haftet der offensichtliche Mangel einer EU-Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip auch nach einem späteren Umtausch in einem anderen Mitgliedstaat dieser weiter an.

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