Sehr geehrte Eltern, für das gesunde Aufwachsen Ihres(r) Kindes(r) ist es wichtig, dass Sie als Eltern Ihren Streit um das Sorge- und Umgangsrecht möglichst schnell und fair beilegen und eine gemeinsam getragene Lösung finden. Dabei stehen Ihnen in jeder Phase des Familienrechtsverfahrens Beratungs- bzw. Vermittlungsangebote zur Verfügung, die Ihnen im Folgenden vorgestellt werden:

  • Ihr ANWALT wird Sie unterstützen, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Dies kann durch Anfragen, Vorschläge und Gespräche an bzw. mit der Gegenseite erfolgen oder durch Empfehlung der Vermittlung des Jugendamtes, einer Beratungsstelle bzw. Mediators.
  • Bei Notwendigkeit einer gerichtlichen Antragstellung wird von Ihrem Anwalt eine sachliche, auf das Wesentliche konzentrierte Sachverhaltsschilderung, eine Darstellung Ihrer außergerichtlichen Bemühungen und eine Mitteilung über die Erforderlichkeit einer Kindesanhörung bzw. der Bestellung eines Verfahrensbeistandes für Ihr(e) Kind(er) erwartet.
  • Im FAMILIENGERICHT erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Position vorzutragen. In der Regel werden die Situation und die Bedürfnisse Ihres(r) Kindes(r) durch eine Kindesanhörung, durch Beteiligung des Jugendamtes und/oder eines Verfahrensbeistandes einbezogen.
  • Einigen Sie sich auf einen Lösungsvorschlag, kann das Verfahren mit einem Vergleich beendet werden.
  • Wenn es zum Wohl Ihres(r) Kindes(r) erforderlich erscheint, wird das Gericht darauf hinwirken, dass Sie außergerichtliche Beratungsmöglichkeiten zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung Ihrer elterlichen Verantwortung in Anspruch nehmen, Sie erhalten Informationen zu Adressen, Telefonnummern und zum notwendigen Informationsaustausch zwischen dem Gericht und der von Ihnen gewählten Beratungsstelle.
  • Das Gericht trifft diesbezüglich eine Entscheidung oder Zwischenentscheidung.
  • Die BERATUNGSSTELLE legt mit Ihnen in einem möglichst zeitnahen ersten gemeinsamen Beratungsgespräch fest, auf welche Weise und mit welchen Zielsetzungen zusammen gearbeitet werden soll. Eine "Vereinbarung zur Elternberatung" mit wichtigen Beratungs-Regeln wird zur Sicherheit der Fairness und des Beratungserfolgs angeregt.
  • In zunächst fünf gemeinsamen Elterngesprächen erhalten Sie Unterstützung, Ihre Elternverantwortung selbst wahrzunehmen und gemeinsam getragene Lösungen zu den strittigen Themen zu suchen. Im Idealfall erarbeiten Sie ein Einigungskonzept, das dem Gericht zugearbeitet wird.
  • Das Gericht wird auch informiert, wenn Sie die Beratung nicht aufnehmen, vorzeitig abbrechen oder noch mehr Beratungszeit benötigen.
  • In der Beratungsstelle erfolgt zudem eine flankierende Elternberatung, falls eine befristete Umgangsbegleitung erforderlich und sinnvoll erscheint, die der Kinderschutzdienst durchführt.
  • Das GERICHT setzt das Familiengerichtsverfahren nach Abschluss bw. Abbruch der Beratung fort.
  • Ihre Einigung wird protokolliert oder eine Erledigungserklärung abgegeben.
  • Bei Nichteinigung erfolgt eine Entscheidung des Gerichts.

Abschließend noch eine große Bitte Ihres(r) Kindes(r):

"Redet miteinander wie erwachsene Menschen! Benutzt mich nicht als Boten zwischen euch, besonders nicht für Botschaften, die den Anderen traurig oder wütend machen. Denn ich hab´ euch beide lieb!"

Der Arbeitskreis "Gerichtsnahe Beratung"
(Familiengericht, Anwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistand, Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe, Familienberatungsstellen, Kinderschutzdienst)