Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland über ein Radio, Fernseher oder auch nur über einen Internetzugang verfügt, dazu verpflichtet, die so genannte „GEZ-Gebühr" zu zahlen.

Für viele oder die meisten ist dies eine mehr oder weniger lästige Abgabe, noch dazu, wenn man per Gerichtsvollzieher dazu gezwungen wird.

Das Landgericht Tübingen hat aktuell, am 16.09.2016, entschieden, dass die von der GEZ praktizierte Zwangsvollstreckung rechtlich unzulässig ist.

Die Kernaussage des Beschlusses lautet, dass sich die „öffentlich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten." Aus diesem Grundist es der GEZ, so die Auffassung des Landgerichtes Tübingen, nicht gestattet, wie eine Behörde die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

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