Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sein, diese Kosten selbst zu tragen besteht bei entsprechender Antragstellung und Bewilligung die Möglichkeit die Kosten über die Staatskasse abzurechnen:

für das außergerichtliche Tätigwerden:
Beratungshilfe
Allgemeine Hinweise und den Antrag selbst finden Sie über:
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

für das gerichtliche Tätigwerden:
Prozesskostenhilfe
Allgemeine Hinweise und den Antrag selbst finden Sie über:
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zpIa.pdf

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.