Sehr geehrte Eltern, für das gesunde Aufwachsen Ihres(r) Kindes(r) ist es wichtig, dass Sie als Eltern Ihren Streit um das Sorge- und Umgangsrecht möglichst schnell und fair beilegen und eine gemeinsam getragene Lösung finden.

Seit dem 01.01.2015 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn i.H.v. 8,50 € zu zahlen. Bisher herrschte Unklarheit darüber, ob Leistungen des Arbeitgebers in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen auf den Mindestlohn anzurechnen sind.

Wer Besuch hat, oder in einer Wohngemeinschaft lebt, kennt die Situation: Die Gäste oder die Mitbewohner möchten gern das vorhandene WLAN nutzen.

Was passiert aber, wenn der Besuch oder die Mitbewohner dann illegale Uploads vornehmen?

Unterkategorien