Wie Sie wissen, hat der Freistaat Thüringen seit letzter Woche Montag ein Soforthilfepaket aufgelegt.

Danach können Firmen, die

  1. ihre Betriebsstätte in Thüringen haben
  2. gewerblich tätig sind sowie Einzelunternehmen sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen) und auch wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft (71 - 74) (wer hierunter fällt: siehe Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008): https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html)
  3. weniger als 50 Beschäftigte haben

Soforthilfen bis zu 30.000,00 € beantragen.

Die Höhe der Zahlung ist an die Betriebsgröße gekoppelt:

  • bis 5 Mitarbeiter:              5.000,00 €
  • bis 10 Mitarbeiter:          10.000,00 €
  • bis 25 Mitarbeiter:          20.000,00 €
  • bis 50 Mitarbeiter:          30.000,00 €

Soweit von Mitarbeitern die Rede ist, versteht man hierunter Mitarbeiter in Vollzeit.

Für die Umrechnung gilt:

  • 450,00 €-Job:             Faktor 0,3
  • bis 20 Stunden:          Faktor 0,5
  • bis 30 Stunden:          Faktor 0,75
  • über 30 Stunden:       Faktor 1,0

In der Handwerksrolle eingetragene Unternehmen richten ihren Antrag nach Abstimmung mit der Handwerkskammer am besten direkt per E-Mail an die für sie zuständige Handwerkskammer. IHK-Mitglieder senden ihren Antrag am besten ebenfalls per E-Mail an die zuständige Industrie- und Handelskammer. Alle anderen Unternehmen müssen ihren Antrag an die Thüringer Aufbaubank - Vorgabe hier: per Post - senden. Hier ist neben dem Antrag selbst zwingend die sogenannte De-Minimis-Erklärung beizufügen. Beide Erklärungen stehen auf der Seite der Thüringer Aufbaubank zum Herunterladen bereit: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download

Heinz-Josef Rungen
Rechtsanwalt