Der sogenannte Dieselabgasskandal ist bereits seit dem Jahr 2015 bekannt und in den Medien immer wieder präsent. Betroffen sind Käufer von Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 mit Euro 5 und 6 Zulassung, gegebenenfalls auch mit Euro 4 Zulassung, in die eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde.

Diese wurden vom Kraftfahrtbundesamt bzw. den Herstellern zurückgerufen. Die Käufer mussten bisher jeweils selbst ihre Rechte geltend machen. Seit dem 01. November dieses Jahres besteht die gesetzliche Möglichkeit einer sogenannten Musterfeststellungsklage. Die erste Musterfeststellungsklage hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung des ADAC gegen die Volkswagen AG beim Oberlandesgericht Braunschweig erhoben. Inzwischen wurde vom Gericht auch das sogenannte Klageregister eröffnet. Die betroffenen Kunden von Fahrzeugen des VW-Konzerns sollten sich dort bis zum 31.12.2018 unter www.Bundesjustizamt.de und http://bit.ly/musterfeststellung registrieren. Dies erfolgt mittels eines Formulars per E-Mail bzw. auch per Post. Die Ansprüche verjähren Ende dieses Jahres!

 

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. hat gegen die Volkswagen Bank GmbH und gegen die Mercedes-Benz Bank GmbH ebenfalls Musterfeststellungsklagen beim Oberlandesgericht Braunschweig bzw. beim Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Ziel dieser Klagen ist es festzustellen, ob Verbrauchern wegen fehlender Pflichtangaben bzw. fehlerhafter Informationen der Widerrufsbelehrung der Banken ein unbefristetes Widerrufsrecht zusteht, wenn der Autokauf ab dem 13.06.2014 bei diesen beiden Banken (teilweise) finanziert wurde. Dies gilt für alle Fahrzeuge. Außerdem soll festgestellt werden, dass Verbraucher keinen Nutzungsersatz bzw. keinen Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs leisten müssen. Auch hier können sich Betroffene in den jeweiligen Klageregistern beim Bundesjustizamt registrieren.

 

Verbraucher von Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189, die dieses bei den genannten Banken finanziert haben, können sich bis Ende dieses Jahres sowohl der Musterfeststellungsklage gegen VW aus Deliktsrecht als auch der Musterfeststellungsklage gegen die VW Bank GmbH vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anschließen. Betroffene mit EA189-Fahrzeugen können sich ab dem 01.01.2019 bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung jedenfalls noch der Musterfeststellungsklage gegen die    VW-Bank GmbH anschließen.

 

Je nach Ausgang des jeweiligen Musterfeststellungsverfahrens, also auf der Grundlage der etwaige getroffenen Feststellungen, müssen im Anschluss daran die registrierten Betroffenen ihre Ansprüche der Höhe nach selbst geltend machen. Für eine Beratung oder auch Vertretung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.