Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das sind:

0,0 Promille für Fahranfänger

0,3 Promille und mehr: relative Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen)

0,5 Promille oder weniger: Ordnungswidrigkeit

1,1 Promille und mehr: absolute Fahruntüchtigkeit

1,6 Promille und mehr: MPU („Idiotentest“) erforderlich

Soweit nicht noch eine Verkehrsordnungswidrigkeit anzunehmen ist, drohen insbesondere bei den Straftaten Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs neben einer (Geld-) Strafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis und das Anordnen einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Die Fahrerlaubnis muss dann bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden.