Wie sicherlich bekannt, haben sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen zwischenzeitlich reagiert und diverse Programme zur Unterstützung der Unternehmen, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not gekommen sind, eingerichtet.

Nachfolgend dürfen wir die Programme kurz vorstellen, wobei wir uns in Ihrem vermuteten Einverständnis zunächst auf die Darstellung der Programme und die Verlinkung auf die jeweiligen Seiten beschränken dürfen. Wir werden jedoch in den nächsten Tagen über einzelne der Programme und deren Voraussetzungen berichten.

 

Dies vorangestellt sind aktuell folgende Finanzhilfen zur Verfügung gestellt:

 

1.  ERP-Gründerkredit Startgeld

Anspruchsberechtigt: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten, die noch keine 5 Jahre bestehen und einen maximalen Jahresumsatz von 10 Millionen € verzeichnen. Maximale Höhe: 30.000,00 €. Es handelt sich um ein Darlehen, das über einen Zeitraum von längstens 10 Jahren zurückzuzahlen ist. Die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei. Bei Abschluss des Kreditvertrages über die Hausbank wird
eine Haftungsfreistellung von 80 % gewährt.

Der Antrag erfolgt bei Ihrem jeweiligen Finanzierungspartner. Weitere Informationen dazu
auf:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

2.  „go-digital“ Home-Office

Anspruchsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 20 Millionen €.

Die Zuwendungen werden für die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen gewährt. Das BMWierstattetbis zu 50 % der Beratungskosten durch ein von BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen.

Fragen und Antworten über den Projektträger EURONORM GmbH: 030 97003-333

„go-digital“:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/Foerdermodell/foerdermodell.html

 

3.  Thüringer Soforthilfe

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen Zuschuss. Für die Dauer von 3 Monaten werden 9.000,00 € (Bauunternehmen bis 5 Beschäftigte) bzw. 15.000,00 € (Bauunternehmen bis 10 Beschäftigte) zur Verfügung gestellt.Voraussetzung hierfür ist, dass die Unternehmen durch die Corona-Krise ab März 2020 in akute Liquiditätsprobleme gekommen sind. Maßgeblicher Stichtag für einen möglichen Schadenseintritt ist der 11.03.2020. Zu den weiteren Voraussetzungen verweisen wir auf unseren Informationsbrief Soforthilfe sowie auf den auf nachfolgender Website vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellten Download: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.html

 

4.  Thüringer Konsolidierungsfonds

Im Rahmen der Corona-Krise ist der maximale Darlehensbetrag auf 2 Millionen € erhöht worden. 50.000,00 € werden zu 0 % Zinsen finanziert. Es gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren. Der Antrag erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. Zu den weiteren Voraussetzungen verweisen wir auf das nachfolgende Website:

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Konsolidierungsfonds#vorteile

vereinfachte Übersicht:

https://www.erfurt.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4742094/17dae24b18111816dcef618a6081d23d/tab-corona-hinweisblatt-data.pdf

 

5.  GuW Thüringen

Gewährt wird ein einmaliger, direkter Zuschuss für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung von Unternehmen und Freiberuflern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen für investive Maßnahmen bis zur Höhe von 5 Millionen €.

Weitere Informationen zur Bedingungen und Beantragung:

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/GuW-Thueringen-Gruendungs-und-Wachstumsfinanzierung#foerderzweck

 

Download

 

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Programmen oder zu den jeweiligen Antragstellungen haben: Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Für die sachliche Richtigkeit
Heinz-Josef Rungen
Rechtsanwalt