Wie Sie wissen, hat der Freistaat Thüringen seit letzter Woche Montag ein Soforthilfepaket aufgelegt.

Danach können Firmen, Soforthilfen bis zu 30.000,00 € beantragen. Die Höhe der Zahlung ist an die Betriebsgröße gekoppelt.  

In unserem Informationsbrief vom20.03.2020 hatten wir bereits kurz über das Kurzarbeitergeld und die Voraussetzungen gesprochen.

Im Ergebnis diverser Nachfragen unserer Mandanten dürfen wir unsere Ausführungen ergänzen.

Wie sicherlich bekannt, haben sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen zwischenzeitlich reagiert und diverse Programme zur Unterstützung der Unternehmen, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not gekommen sind, eingerichtet.

Nachfolgend dürfen wir die Programme kurz vorstellen, wobei wir uns in Ihrem vermuteten Einverständnis zunächst auf die Darstellung der Programme und die Verlinkung auf die jeweiligen Seiten beschränken dürfen. Wir werden jedoch in den nächsten Tagen über einzelne der Programme und deren Voraussetzungen berichten.

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