Wenn Urlaub zum Ärgernis wird – Flugverspätung
Urlaub! Endlich! Ruhe und Erholung – leider jedoch auch Frust und Enttäuschung, auf Grund Ärgers mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft, weil der Flug zu spät abhebt oder ausfällt.
Urlaub! Endlich! Ruhe und Erholung – leider jedoch auch Frust und Enttäuschung, auf Grund Ärgers mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft, weil der Flug zu spät abhebt oder ausfällt.
Mietrecht – hier: Hausordnung – Was bedeutet die Regelung “ Die Haustür ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu schließen“?
Seit dem 01.01.2015 ist es soweit: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Mindestlohn i.H.v. 8,50 € / Stunde zu zahlen.
Am 10.07.2015 hat der Bundesrat der Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes zugestimmt. Eltern können sich somit auf eine rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes, des Kinder- und Grundfreibetrags sowie des Kinderzuschlags zum 01.01.2015 freuen.
Am 18.09.2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG Fahrzeuge manipuliert hat, um die amerikanischen Abgasnormen zu umgehen.
Nachfolgend wollen wir uns bemühen, Ihnen eine Übersicht über die aktuell bestehende Situation und die Probleme zu geben.
Familienrecht Kindes- und Ehegattenunterhalt // (allgemeine Darstellung der Berechnung)
1. Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit Am 04.05.2010 entschied das Bundesarbeitsgericht in Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dass „der Anspruch auf Urlaubsabgeltung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch entsteht. Diese auf eine finanzielle Vergütung gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31.…
Am 05.07.2013 hat der Bundesrat der Änderung des Bußgeldkataloges zugestimmt. Nach dem gegenwärtigen Stand ist davon auszugehen, dass spätestens zum 01.05.2014 die gesetzlichen Neuregelungen in Kraft treten werden.
– hier: Erbauseinandersetzung und Selbstnutzung Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden die Steuerbefreiungsvorschriften bezüglich des Erbes eines sogenannten Familienheimes erweitert.