Beschränkte Steuerermäßigung für Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Für alle Leistungen, die im Haushalt erbracht werden, wird nach § 35a Abs. 4 EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Arbeitskosten gewährt. Dies jedoch der Höhe nach begrenzt. Abhängig davon, ob es sich um sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen (Putz- und Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Heckenschneiden, … Pflege- und Betreuungsleistungen) oder Handwerkerleistungen (Renovierung-, Modernisierung- und Erweiterungsarbeiten…

Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bewertung der Grundsteuer betrifft (zumindest derzeit) Grundstücke im Bereich von Art. 3 des Einigungsvertrages (neue Bundesländer) nicht!

  Mit Entscheidung vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch ein hoher Verwaltungsaufwand es nicht rechtfertigt, bei der Bewertung von Grundstücken auf alte, den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung tragende, Bewertungskriterien abzustellen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis spätestens 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen, die den geänderten Entwicklungen Rechnung trägt. Die alten Regelungen dürfen maximal…

Häusliches Arbeitszimmer – Abzug von Aufwendungen

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (Miete, Abschreibung, Schuldzinsen, Energiekosten, etc.) sowie die Kosten der Ausstattung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Dies jedoch nicht unbeschränkt, sondern maximal bis 1.250,00 € jährlich.

Zwangsvollstreckung durch GEZ ist unzulässig

Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland über ein Radio, Fernseher oder auch nur über einen Internetzugang verfügt, dazu verpflichtet, die so genannte „GEZ-Gebühr“ zu zahlen. Für viele oder die meisten ist dies eine mehr oder weniger lästige Abgabe, noch dazu, wenn man per Gerichtsvollzieher dazu gezwungen wird. Das Landgericht Tübingen hat aktuell, am 16.09.2016, entschieden,…

Neue Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von Teilzahlungen bei Abfindungen

  Abfindungen sind – leider – schon lange nicht mehr steuerfrei. Grundsätzlich sind sie in voller Höhe in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden, zu versteuern. „Erleichterung“ erhält der Arbeitnehmer nur durch die so genannte „Fünftel-Regelung“. Diese besagt (vereinfacht ausgedrückt): Der Abfindungsbetrag wird durch 5 geteilt. Das normale Einkommen wird um diesen Betrag erhöht.…