Beschränkte Steuerermäßigung für Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für alle Leistungen, die im Haushalt erbracht werden, wird nach § 35a Abs. 4 EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Arbeitskosten gewährt. Dies jedoch der Höhe nach begrenzt. Abhängig davon, ob es sich um sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen (Putz- und Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Heckenschneiden, … Pflege- und Betreuungsleistungen) oder Handwerkerleistungen (Renovierung-, Modernisierung- und Erweiterungsarbeiten…