Mietrecht – hier: Hausordnung – Was bedeutet die Regelung “ Die Haustür ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu schließen“?

Mietrecht – hier: Hausordnung – Was bedeutet die Regelung “ Die Haustür ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu schließen“?

Mit der vorstehenden Frage hatte sich das Landgericht Frankfurt am Main zu beschäftigen. Die eindeutige Aussage des Landgerichtes Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 12.05.2015:

Das Sicherheitsbedürfnis der Mieter hat hinter der Gewährleistung eines barrierefreien Fluchtweges zurückzustehen.

Insofern kann und darf der Vermieter vom Mieter fordern, dass die Haustüre stets ins Schloss fallen gelassen werden muss. Eine weitergehende Verpflichtung zum Verschließen der Tür ist hierdurch jedoch nicht begründet.

Wenn und soweit eine entsprechende Verpflichtung in der Hausordnung aufgenommen ist, ist diese unzulässig und kann keine Bindungswirkung gegenüber dem Mieter entfalten.

Sollten Sie weitere mietrechtliche Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!

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