Anrechnung des Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn
Seit dem 01.01.2015 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn i.H.v. 8,50 € zu zahlen. Bisher herrschte Unklarheit darüber, ob Leistungen des Arbeitgebers in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen auf den Mindestlohn anzurechnen sind.