Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt
Seit dem 01.05.2014 gilt mit der Regelung des § 23 Abs. 1 a StVO: Wer während der Autofahrt ein Mobil- oder Autotelefon nutzt (aufnimmt oder in der Hand hält), zahlt ein Bußgeld von 60 €. Die Frage: Gilt dies auch, wenn ich über eine Freisprechanlage telefoniere und das Telefon lediglich in der Hand halte? Nach…