Am 18.09.2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG Fahrzeuge manipuliert hat, um die amerikanischen Abgasnormen zu umgehen.

Am 18.09.2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG Fahrzeuge manipuliert hat, um die amerikanischen Abgasnormen zu umgehen.

Nach den zwischenzeitlichen Erkenntnissen steht fest, dass die Manipulationen sich jedoch nicht auf Amerika beschränken – unter anderem ist auch Deutschland betroffen. Konkret geht es um Fahrzeuge mit einem Dieselmotor des Typs VWEA 189, welcher in Fahrzeugen mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum eingebaut wurde.

Dabei sind sowohl die Marken Audi, Skoda, Seat als auch Volkswagen betroffen.

Welche Baureihen betroffen sind, können Sie am Ende des Textes nachlesen.

Die Frage: Was bedeutet die Manipulation für die betroffenen Autofahrer? Wie sollten / müssen Sie sich verhalten? Welche Rechte stehen Ihnen zu?

1) Das erfreuliche zuerst: Anders als in anderen europäischen Ländern, ist in Deutschland zumindest derzeit nicht angedacht die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zu entziehen.

2) Voraussichtlich wird VW Ihnen zumindest die 1. Handlung abnehmen. Nach Medienberichten ist wohl eine Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge geplant.

Diese können, müssen Sie aber jedoch nicht abwarten. Sie können auch frühzeitig Kontakt mit Ihrem Händler aufnehmen und das Fahrzeug überprüfen lasse.

Das Problem: Wer trägt die Kosten für die Untersuchung, die Verbringung des Fahrzeuges, für ein Ersatzfahrzeug, eventuelle Unterbringungskosten …?

Hier ist die Antwort einfach: Der VW-Konzern – zumindest so lange Sie Ihre Schadensminderungspflicht beachten.

Ergeben sich nach der Rückrufaktion höhere Abgaswerte und werden hierdurch Grenzwerte überschritten, können Sie zumindest Schadenersatz für die Mehrkosten / den Verlust von Steuervorteilen verlangen.

Schwieriger wird es sein, vom Vertrag zurückzutreten, da Sie darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsache sind, dass Sie das Fahrzeug alleine aufgrund der angegebenen Abgaswerte gekauft haben.

Ergibt sich nach der Nachbesserung ein Leistungsverlust, können Sie dies ebenfalls als Schaden geltend machen. Allerdings müssen Sie dies ebenso nachweisen wie die Höhe des Ihrerseits behaupteten Schadens / der Ihrerseits behaupteten Wertminderung.

Sollten auch Sie von den Manipulationen betroffen sein und Hilfe benötigen, um eventuelle Fehler bei der Geltendmachung möglicher Forderungen zu vermeiden: Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

 

betroffene Baureihen in Europa

Audi: A1, A3 8P, A4 B8, A5, A6 C6 „Facelift“, A6 C7, Q3, Q5, TT 8J
        Škoda: Fabia II, Rapid, Roomster, Octavia II, Superb II, Yeti

Seat: Ibiza IV, Leon II, Toledo III, Toledo IV, Exeo, Altea/Altea XL, Alhambra II

Volkswagen: Polo V, Golf VI, Golf Plus, Jetta VI, Beetle, Passat B7, CC, Touran I,
                   Sharan II, Tiguan, Scirocco, Amarok, Caddy, T5, Eos

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