Besteuerung des Dienstwagens – Möglichkeit des Abzuges individueller Fahrzeugkosten
Wie bekannt, ist bei Überlassung eines betrieblichen PKWs zur privaten Nutzung der Nutzungsvorteil der Einkommens-/Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen. Dabei wird der Nutzungswert entweder pauschal oder nach der sogenannten 1 %-Regelung oder individuell unter Zugrundelegung der Gesamtkosten des PKW (sogenannte Fahrtenbuchmethode) ermittelt.