Die Bundesregierung hat aktuell Steuerentlastungen in 2 Stufen für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht, was die Bundesregierung vorgesehen hat:.
2016 (bisher) | 2017 | 2018 | |
Grundfreibetrag Alleinstehende (Einzelveranlagung) Ehepartner (Zusammenveranlagung) |
8.652,00 € 17.304,00 € |
8.820,00 € 17.640,00 € |
9.000,00 € 18.000,00 € |
Kinderfreibetrag (der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.640,00 €) |
4.608,00 € |
4.716,00 € |
4.788,00 € |
Unterhaltshöchstbetrag |
8.652,00 € |
8.820,00 € |
9.000,00 € |
Zudem werden die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate erhöht, dies führt ebenfalls zu Steuerentlastungen.
Auch das Kindergeld wird in den Jahren 2017 sowie 2018 um jeweils 2,00 € pro Kind erhöht werden.