Die Bundesregierung hat aktuell Steuerentlastungen in 2 Stufen für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen.

 

Die folgende Tabelle verdeutlicht, was die Bundesregierung vorgesehen hat:.

 

 

  2016 (bisher) 2017 2018

Grundfreibetrag

Alleinstehende (Einzelveranlagung)

Ehepartner (Zusammenveranlagung)

8.652,00 €

17.304,00 €

8.820,00 €

17.640,00 €

9.000,00 €

18.000,00 €

Kinderfreibetrag

(der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.640,00 €)

4.608,00 €

4.716,00 €

4.788,00 €

Unterhaltshöchstbetrag

8.652,00 €

8.820,00 €

9.000,00 €

 

Zudem werden die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate erhöht, dies führt ebenfalls zu Steuerentlastungen.

 

Auch das Kindergeld wird in den Jahren 2017 sowie 2018 um jeweils 2,00 € pro Kind erhöht werden.

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