Häusliches Arbeitszimmer – Abzug von Aufwendungen

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (Miete, Abschreibung, Schuldzinsen, Energiekosten, etc.) sowie die Kosten der Ausstattung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Dies jedoch nicht unbeschränkt, sondern maximal bis 1.250,00 € jährlich.

Zwangsvollstreckung durch GEZ ist unzulässig

Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland über ein Radio, Fernseher oder auch nur über einen Internetzugang verfügt, dazu verpflichtet, die so genannte „GEZ-Gebühr“ zu zahlen. Für viele oder die meisten ist dies eine mehr oder weniger lästige Abgabe, noch dazu, wenn man per Gerichtsvollzieher dazu gezwungen wird. Das Landgericht Tübingen hat aktuell, am 16.09.2016, entschieden,…

Neue Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von Teilzahlungen bei Abfindungen

  Abfindungen sind – leider – schon lange nicht mehr steuerfrei. Grundsätzlich sind sie in voller Höhe in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden, zu versteuern. „Erleichterung“ erhält der Arbeitnehmer nur durch die so genannte „Fünftel-Regelung“. Diese besagt (vereinfacht ausgedrückt): Der Abfindungsbetrag wird durch 5 geteilt. Das normale Einkommen wird um diesen Betrag erhöht.…