Umtauschfristen für Altführerscheine
Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine beinhalten bereits ein Ablaufdatum. Die davor ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Um diesen zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine zu entzerren, gilt nun ein zeitlicher Stufenplan für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre.