Familienrecht (aktuelle Rechtsprechung des OLG Jena)
Abänderung des Kindesunterhaltes Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrages zur Abänderung eines Titels zur Zahlung auf Unterhalt ist es, dass der Unterhaltsverpflichtete sowohl seine Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der damaligen Verurteilung als auch die aktuellen Einkommensverhältnisse darlegt. Er ist ferner verpflichtet darzulegen, inwieweit der Unterhaltsberechtigte die durch die Unterhaltsänderung bewirkte Einkommensminderung selber mit tragen soll. Kindesunterhalt…