Auch die Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können einkommensteuerpflichtig sein!
Grundsätzlich gilt: Gewinne aus reinen Glückspielen, wie z.B. Spielbank-, Wettgewinne oder aus Lottospielen, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Nur wer berufsmäßig spielt, so dass weniger Glücks-, sondern vielmehr Geschicklichkeitselemente im Vordergrund stehen, erzielt gewerbliche Einkünfte. So bis dato entschieden für Gewinne aus Spielen wie Skat, Rommé und Backgammon.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nunmehr festgestellt, dass auch der Pokerspieler, der regelmäßig (nachhaltig) und in der Absicht hierdurch Gewinne zu erzielen (Gewinnerzielungsabsicht) gewerbliche Einkünfte erzielt.
(BFH – Urteil vom 16.09.2015, X R 43/12)