Wer mit einem Kraftfahrzeug in den Urlaub fährt, sollte auch im Ausland die im jeweiligen Land geltenden Verkehrsregeln beachten. Über diese sollte man sich im Vorfeld informieren. Dies gilt insbesondere für die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Andernfalls kann man vor Ort oder auch nach der Rückkehr eine böse Überraschung erleben. So sind Sanktionen im Ausland meist sehr empfindlich. So wird etwa in der Schweiz die Geldstrafe für zu schnelles Fahren den finanziellen Verhältnissen und den wirtschaftlichen Umständen angepasst. Entscheidend ist das tägliche Nettoeinkommen des Täters. Je nach Verschulden können bis zu 360 Tagessätze mit der höchstmöglichen Tagessatzhöhe von 3.000 CHF verhängt werden, was im Extremfall einer maximalen Geldstrafe von über 1 Million CHF (ca. 850.000 €) entspricht.

Ein derartiger Extremfall ist der als sogenannter „Gotthard-Raser“ bekannt gewordene deutsche Temposünder. Dieser ist mit 200 km/h, statt der zulässigen 120 km/h, über eine Alpenautobahn gerast und hat dabei mehrfach andere Kraftfahrer gefährdet. Dafür verurteilte ihn ein Gericht in Lugano zu einem Jahr Gefängnis. Das Urteil gegen den Raser wurde von einem deutschen Strafgericht für vollstreckbar erklärt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.04.2018; 1 Ws 23/18). Danach musste der Raser in ein deutsches Gefängnis.

Auch bei Verkehrsverstößen im Ausland stehen wir Ihnen gern für eine Vertretung bzw. Verteidigung zur Verfügung. Dabei arbeiten wir bei Bedarf mit einem erfahrenen Kollegen vor Ort zusammen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare