Urlaub! Endlich! Ruhe und Erholung - leider jedoch auch Frust und Enttäuschung, auf Grund Ärgers mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft, weil der Flug zu spät abhebt oder ausfällt.

Urlaub! Endlich! Ruhe und Erholung - leider jedoch auch Frust und Enttäuschung, auf Grund Ärgers mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft, weil der Flug zu spät abhebt oder ausfällt. Die Frage: Was kann ich tun?

  1. Die Airline muss sich bei einem Flugausfall um die Versorgung der Passagiere kümmern. Tut sie dies nicht und versorgen Sie sich eigenständig, haben Sie einen Schadenersatzanspruch. Da Sie darlegungs- und beweisbelastet sind, heben Sie auf jeden Fall die Belege auf, da Sie nur so Ihre Kosten bei der Fluggesellschaft geltend machen können.
  2. Der Umfang der Versorgung hängt von der Dauer der Verspätung sowie von der Flugstrecke ab. Ab einer Verspätung von 2 Stunden (ab einer Strecke von 1.500 km) haben Sie Anspruch auf 2 Telefonate, 2 E-Mails, Getränke und Essen sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel.

Ab einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr haben Sie Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600,00 €.

Ab einer Verspätung von 5 Stunden können Sie den Rücktritt vom Beförderungsvertrag erklären und Erstattung des Flugpreises verlangen.

Verschiebt sich der Flug um eine Nacht, muss die Airline die Übernachtungskosten eines Hotels übernehmen.

Um den Anschlussflug bei Inlandreisen nicht zu verpassen, muss Ihnen die Airline z.B. auch die Kosten einer Bahnverbindung erstatten, so dass Sie den Anschlussflug nicht verpassen. Macht dies die Airline nicht, so kommen Schadensersatzansprüche wegen eines Organisationsverschuldens in Betracht.

Bitte beachten Sie:

Pauschalreisende können im Fall eines Streiks keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Der Reisende kann in diesem Fall jedoch an den Reiseveranstalter herantreten, daraufhin kann der Reisende den veränderten Urlaub bei dem Reisepreis anteilig um den entgangenen Urlaubstag mindern.

Sollte Ihre Urlaubsreise nicht wie gewünscht verlaufen sein, kontaktieren Sie uns: Wir helfen gern.