Genuss von Alkohol und E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge)
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das sind: 0,0 Promille für Fahranfänger 0,3 Promille und mehr: relative Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen) 0,5 Promille oder weniger: Ordnungswidrigkeit 1,1 Promille und mehr: absolute Fahruntüchtigkeit 1,6 Promille und mehr: MPU („Idiotentest“) erforderlich Soweit nicht noch eine Verkehrsordnungswidrigkeit anzunehmen ist, drohen insbesondere bei den Straftaten Trunkenheit im…