Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das sind:
0,0 Promille für Fahranfänger
0,3 Promille und mehr: relative Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen)
0,5 Promille oder weniger: Ordnungswidrigkeit
1,1 Promille und mehr: absolute Fahruntüchtigkeit
1,6 Promille und mehr: MPU („Idiotentest“) erforderlich
Soweit nicht noch eine Verkehrsordnungswidrigkeit anzunehmen ist, drohen insbesondere bei den Straftaten Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs neben einer (Geld-) Strafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis und das Anordnen einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Die Fahrerlaubnis muss dann bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden.