Vollstreckung ausländischer Bußgelder
Im Jahr 2010 wurde der EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen, der auch die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen aus Straßenverkehrszuwiderhandlungen regelt, in nationales Recht umgesetzt. Danach werden auch die in den Niederlanden aufgrund einer Halterhaftung verhängten Geldsanktionen im Inland vollstreckt.