Wie Sie wissen, hat der Freistaat Thüringen seit letzter Woche Montag ein Soforthilfepaket aufgelegt.
Danach können Firmen, die
- ihre Betriebsstätte in Thüringen haben
- gewerblich tätig sind sowie Einzelunternehmen sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen) und auch wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft (71 – 74) (wer hierunter fällt: siehe Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008): https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html)
- weniger als 50 Beschäftigte haben
Soforthilfen bis zu 30.000,00 € beantragen.
Die Höhe der Zahlung ist an die Betriebsgröße gekoppelt:
- bis 5 Mitarbeiter: 5.000,00 €
- bis 10 Mitarbeiter: 10.000,00 €
- bis 25 Mitarbeiter: 20.000,00 €
- bis 50 Mitarbeiter: 30.000,00 €
Soweit von Mitarbeitern die Rede ist, versteht man hierunter Mitarbeiter in Vollzeit.
Für die Umrechnung gilt:
- 450,00 €-Job: Faktor 0,3
- bis 20 Stunden: Faktor 0,5
- bis 30 Stunden: Faktor 0,75
- über 30 Stunden: Faktor 1,0
In der Handwerksrolle eingetragene Unternehmen richten ihren Antrag nach Abstimmung mit der Handwerkskammer am besten direkt per E-Mail an die für sie zuständige Handwerkskammer. IHK-Mitglieder senden ihren Antrag am besten ebenfalls per E-Mail an die zuständige Industrie- und Handelskammer. Alle anderen Unternehmen müssen ihren Antrag an die Thüringer Aufbaubank – Vorgabe hier: per Post – senden. Hier ist neben dem Antrag selbst zwingend die sogenannte De-Minimis-Erklärung beizufügen. Beide Erklärungen stehen auf der Seite der Thüringer Aufbaubank zum Herunterladen bereit: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download
Heinz-Josef Rungen
Rechtsanwalt