Wie berichtet, sind die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Krise vereinfacht worden. Unverändert steht jedoch das Erfordernis, dass Sie im Vorfeld eine Vereinbarung mit Ihrem Mitarbeiter über die Einführung von Kurzarbeit schließen.
Hierfür bestehen grundsätzlich keine Formvorgaben. Eine mögliche Vereinbarung steht als Download bereit: Vereinbarung zur Kurzarbeit – Muster
Diese Vorgabe ist nicht zwingend. Sie können sie natürlich variabel anpassen. Auf jeden Fall sollte jedoch stets erkennbar sein, dass Sie als Unternehmen diese Vereinbarung mit Ihrem Mitarbeiter schließen.
Für die Rungen & Coll. Rechtsanwälte
Heinz-Josef Rungen
Rechtsanwalt