Führerscheintourismus

  Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2018 (3 C 9.17) haftet der offensichtliche Mangel einer EU-Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip auch nach einem späteren Umtausch in einem anderen Mitgliedstaat dieser weiter an.