Beschränkte Steuerermäßigung für Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Für alle Leistungen, die im Haushalt erbracht werden, wird nach § 35a Abs. 4 EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Arbeitskosten gewährt. Dies jedoch der Höhe nach begrenzt. Abhängig davon, ob es sich um sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen (Putz- und Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Heckenschneiden, … Pflege- und Betreuungsleistungen) oder Handwerkerleistungen (Renovierung-, Modernisierung- und Erweiterungsarbeiten…

Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bewertung der Grundsteuer betrifft (zumindest derzeit) Grundstücke im Bereich von Art. 3 des Einigungsvertrages (neue Bundesländer) nicht!

  Mit Entscheidung vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch ein hoher Verwaltungsaufwand es nicht rechtfertigt, bei der Bewertung von Grundstücken auf alte, den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung tragende, Bewertungskriterien abzustellen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis spätestens 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen, die den geänderten Entwicklungen Rechnung trägt. Die alten Regelungen dürfen maximal…