Aufwendungen für Übungsleiter – mögliche Verrechnung mit anderen positiven Einkünften
Wer nebenberuflich als Übungsleiter beschäftigt ist, kann bis 2.400,00 € jährlich verdienen, ohne dass er hierfür Steuern zahlen muss. Diese Regelung besteht schon lange. Lediglich die Freibeträge sind angepasst worden. Genauso lange gilt schon die Regelung, dass die Aufwendungen, die den Freibetrag überschreiten, steuerlich berücksichtigt werden.

