Elternzeit und Urlaubsanspruch
§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG erlaubt Arbeitgebern, den Erholungsurlaubfür jeden vollen Monat in Anspruch genommener Elternzeit um 1/12 zu kürzen. Lange galt die Rechtsprechung, dass auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen kann.

