Zwangsvollstreckung durch GEZ ist unzulässig

Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland über ein Radio, Fernseher oder auch nur über einen Internetzugang verfügt, dazu verpflichtet, die so genannte „GEZ-Gebühr“ zu zahlen. Für viele oder die meisten ist dies eine mehr oder weniger lästige Abgabe, noch dazu, wenn man per Gerichtsvollzieher dazu gezwungen wird. Das Landgericht Tübingen hat aktuell, am 16.09.2016, entschieden,…