Neue Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von Teilzahlungen bei Abfindungen

  Abfindungen sind – leider – schon lange nicht mehr steuerfrei. Grundsätzlich sind sie in voller Höhe in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden, zu versteuern. „Erleichterung“ erhält der Arbeitnehmer nur durch die so genannte „Fünftel-Regelung“. Diese besagt (vereinfacht ausgedrückt): Der Abfindungsbetrag wird durch 5 geteilt. Das normale Einkommen wird um diesen Betrag erhöht.…