Grundsätzlich gilt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis bei Arbeitnehmern, die für ihre Berufsausführung einen Führerschein benötigen, einen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 KSchG darstellt.

Am 18.09.2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG Fahrzeuge manipuliert hat, um die amerikanischen Abgasnormen zu umgehen.

Am 10.07.2015 hat der Bundesrat der Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes zugestimmt. Eltern können sich somit auf eine rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes, des Kinder- und Grundfreibetrags sowie des Kinderzuschlags zum 01.01.2015 freuen.

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