Aktuelles und Wissenswertes
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Auch wer krank ist, hat Anspruch auf den für diesen Personenkreis erlassenen Mindestlohn, welcher sich aus dem Tarifvertrag ergibt.
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Mit Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 des BGH sind nunmehr die Rechte eines Passagiers bei einer Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen gestärkt.
- Geschrieben von Super User
Grundsätzlich gilt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis bei Arbeitnehmern, die für ihre Berufsausführung einen Führerschein benötigen, einen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 KSchG darstellt.
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